AGB

Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge (Kaufgegenstand genannt) durch DAILOV GmbH (Verkäufer) im eigenen Namen.

Hinweis gemäß § 36Vebraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer/Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbelegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen
und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des
Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen
gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die
beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,
wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen
schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten,
wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem
Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem
Kaufvertrag beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen,
nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit
dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der
Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich
dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5%
des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz
1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat
der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden
auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und
Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum
vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine
und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon
unberührt.

IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von
acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle
der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten
Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10%
des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder
der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein
Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung
bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden
Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer
sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen
Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene
Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht
das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung
des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem
Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat,
es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine
Nutzung einräumen.

VI. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem
Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der
Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf
unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der
Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für
Schäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für
einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde,
so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der
Kaufvertr ag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade
auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen
darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte
Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt
Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine
etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden,gilt
folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer
geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem
Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige
auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels
betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des
Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile
kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages
geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. VII.
Haftung für sonstige Schäden 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die
nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind,
verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist. 2. Die Haftung
wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und
Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen
in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4
entsprechend.

VIII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz
als Gerichtsstand.

IX. Widerrufsbelehrung

Für alle Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, also alle
Verträge, welche ausschließlich über Fernkommunikationsmittel
zustande kommen, gelten die nachfolgenden Widerrufsmodalitäten.
Gleiches gilt für Verträge mit Verbrauchern, die außerhalb der
Geschäftsräume geschlossen werden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw.
hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns DAILOV GmbH,
Himberger Straße 37, 1100 Wien, Telefon: +43 1 / ; Telefax: +43 1 /
, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.
ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es
aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden
wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf
dieses Vertrags unterrichten, an uns, DAILOV GmbH , Himberger Straße
37, 1100 Wien , zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist
gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen
absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der
Waren. Stand 01/2022